- Examen
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Ex|a|men [ɛ'ksa:mən], das; -s, - und Examina [ɛ'ksa:mina]:Prüfung (besonders als Studienabschluss):das mündliche, schriftliche Examen machen; sie hat das Examen mit der Note »gut« bestanden; (ugs.) durchs Examen fallen.Syn.: ↑ Prüfung.Zus.: Abschlussexamen, Staatsexamen, Vorexamen.* * *
Ex|a|men 〈n.; -s, - od. -mi|na〉 Prüfung (bes. als Abschlussprüfung eines Hochschulstudiums) ● das \Examen bestehen; \Examen machen; mündliches, schriftliches \Examen; sich auf 〈od.〉 für das \Examen vorbereiten; er ist durchs \Examen gefallen; das \Examen für das höhere Lehramt; im \Examen durchfallen; im \Examen stehen; ins \Examen steigen; er hat das \Examen mit Eins gemacht [lat., „Prüfung“, wahrscheinl. unter Einfluss von ex „aus, heraus“ + agere „treiben“ zu der übertragenen Bedeutung „abwägen, untersuchen“ entwickelt]* * *
Ex|a|men , das; -s, -, seltener: …mina [(spät)lat. examen = Verhör, Untersuchung, eigtl. = Prüfung, urspr. = Ausschlag der Waage u. verw. mit: exigere, ↑ exakt]:Prüfung (besonders als Studienabschluss):das mündliche E.;ein E. bestehen, ablegen;durchs E. fallen, im E. durchfallen;Ü jmdn. einem E. (einem Verhör, einer Gesinnungsprüfung) unterziehen.* * *
Examen[lateinisch »Verhör«, »Untersuchung«] das, -s/- und ...mina, meist schriftliche und mündliche Prüfung zum Nachweis eines bestimmten Kenntnis- und Wissensstandes. Voraussetzung zum Ablegen eines Examens ist in der Regel die Absolvierung eines mehr oder weniger fest vorgeschriebenen Ausbildungsganges. - Examinạnd der, -en/-en, Prüfling. - Examinator der, -s/...'toren, Prüfer.* * *
Exa|men, das; -s, -, seltener: ...mina [(spät)lat. examen = Verhör, Untersuchung, eigtl. = Prüfung, urspr. = Ausschlag der Waage u. verw. mit: exigere, ↑exakt]: Prüfung (bes. als Studienabschluss): das mündliche, schriftliche E.; ein E. machen, bestehen, ablegen; er hat gestern sein E. bestanden; (ugs.:) durchs E. fallen, im E. durchfallen; Ü jmdn. einem E. (einem Verhör, einer Gesinnungsprüfung) unterziehen.
Universal-Lexikon. 2012.